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Am 6. Juli 2023 hat der österreichische Nationalrat das Barrierefreiheitgesetz beschlossen, und setzt damit den "European Accessibility Act" um. Ab 28. Juni 2025 werden Unternehmen damit grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind.
Das Gesetz betrifft neben diverser elektronischer Hard- und Software auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und lt. aktueller Auffassung auch Webshops.
Die deutschsprachige Wikipedia bietet hier folgenden Absatz als Grundlage zur Erklärung an:
Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit bzw. ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Webseite erfassen. Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion) hinausgehen, damit sie möglichst umfassend an der digitalen Welt teilhaben können.[2] Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene Darstellungsformate. Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet „barrierefrei“, dass auch Nutzer ohne körperliche oder geistige Behinderung das Internetangebot „barrierefrei“ nutzen können sollen. Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm beliebigen Formats als auch mit PDA, Handy nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren (sofern diese standardkonform arbeiten). Neben den technischen Zugangsbedingungen sollten zudem auch die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst: Keine übermäßigen, sondern dem Thema angepassten Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren. Dabei werden allerdings auch die Probleme älterer Menschen bzw. sozial benachteiligter Schichten erfasst, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind.
Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit bzw. ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Webseite erfassen.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion) hinausgehen, damit sie möglichst umfassend an der digitalen Welt teilhaben können.[2] Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene Darstellungsformate.
Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet „barrierefrei“, dass auch Nutzer ohne körperliche oder geistige Behinderung das Internetangebot „barrierefrei“ nutzen können sollen. Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm beliebigen Formats als auch mit PDA, Handy nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren (sofern diese standardkonform arbeiten).
Neben den technischen Zugangsbedingungen sollten zudem auch die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst: Keine übermäßigen, sondern dem Thema angepassten Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren. Dabei werden allerdings auch die Probleme älterer Menschen bzw. sozial benachteiligter Schichten erfasst, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind.
Auch in Deutschland tritt dieses Thema wieder in den Vordergrund, da die Hilfsorganisation "Aktion Mensch" gemeinsam mit Google die 78 meistbesuchten Onlineshops auf ihre Barrierefreiheit untersucht hat. Die Ergebnisse dieses Tests wollen wir hier im folgenden kurz vorstellen:
Studien der Aktion Mensch haben ergeben, dass Menschen mit Beeinträchtigungen im Schnitt häufig oder sehr häufig online einkaufen (61 %) als Menschen ohne Beeinträchtigung. Hier sind es 51 %.
Daraus kann man schließen, dass diese Gruppe einen nicht unerheblichen Teil eine (potenziellen) Kundschaft eines Webshops ausmacht, und diesen will man ja schließlich auch die Möglichkeit geben, möglichst ohne bzw. mit geringen Hürden einzukaufen.
Für die Untersuchung bzw. den Test wurden die "Web Content Accessibilty Guidelines (WCAG)" in der Version 2.1 (herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C)) herangezogen. Diese Guidelines umfassen insgesamt 78 Kriterien. Für diesen Test wurden aber nutzerzentriert 8 Kriterien ausgewählt, die aus sich der Experten besonders wichtig/relevant für Menschen mit Beeinträchtigungen sind:
Blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder eingeschränkter Bewegungsfreiheit können oft keine Maus bedienen oder über einen Touchscreen wischen.
Daher müssen hier alle Funktionalitäten des Inhalts durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar sein, sowie alle Formularfelder und Buttons durch Tabtaste und deren Bestätigung durch Enter- oder Leertaste möglich sein.
Im Test erfüllten nur 17 der 78 untersuchten Webshops dieses Kriterium, und da dieses als wichtigstes angesehen wurde, wurden auch nur mehr diese Webshops weiter untersucht.
Bei der fehlenden Tastaturbedienbarkeit wurden unter anderem folgende "Mängel" festgestellt:
Sehbehinderte Menschen oder körperbehinderte Menschen setzen oft Vergrößerungssoftware oder Spracheingage-Software ein. Daher müssen bei Inhalten, die eine Benutzereingabe verlangen (etwa bei Formularen) aussagekräftige Beschriftungen, Labels oder Anweisungen bereitgestellt werden.
Erfreulicherweise erfüllten alle 17 noch im Rennen gebliebenen "Testkandidaten" dieses Kriterium.
Texte müssen sich ohne zusätzliche Technik auf bis zu 200 % der Originalgröße zoomen/ändern lassen, ohne dass Informationen oder Funktionalität verloren gehen. Dabei muss nicht nur die Zoomfunktion über die Tastatur, sondern auch das sogenannte Pitch-To-Zoom (mit 2 Fingern auseinander ziehen) funktionieren.
Im Test der Aktion Mensch erfüllten insgesamt 15 der 17 getesteten Webshops das Kriterium.
Benutzer müssen den Textabstand auf ihren Geräten verändern können, um eine höhere Lesbarkeit zu erreichen, wobei Informationen und Funktionalität gewahrt bleiben. Textumbruch, auch Umfluss oder Reflow genannt: Wichtig ist hier, dass Textinhalte umbrechen und nicht abgeschnitten werden, sodass die Information weiterhin lesbar ist. Dies geschieht mittels Plugins.
Dieses Kriterium erfüllten 16 der 17 getesteten Webshops.
Werden Videos im Webshop bereitgestellt, so ist es unerlässlich, sofern hier gesprochen wird, dass Untertitel für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen bereitgestellt werden. Durch den Boom von KI und Automatisierung stellen Videoplattformen wie YouTube bereits automatisierte Untertitelgeneratoren zur Verfügung, dessen Qualität aber meistens noch nicht ausreichend ist.
Im Test wurde dieses Kriterium von einer Website erfüllt, da nur diese gesprochene Videos beinhaltete, wobei 4 weiterer Seiten Videos ohne Sprache integriert haben, und daher dort keine Untertitel notwendig waren.
Informationen, die sich bewegen oder automatisch selbst aktualisieren, die blinken oder scrollen, müssen einen Mechanismus haben, durch den einen Benutzer diese pausieren, beenden oder ausblenden kann. Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, Inhalte zu erfassen oder der Bewegung nur schwer folgen können, können solche Bewegt-Informationen eine Barriere darstellen. Auch Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) können blinkende Elemente als Ablenkung empfinden, sodass ein Fokus auf andere Inhalte der Webseite erschwert wird.
Dies ist besonders für Slider oder Animationen wir Shopping-Karussell oder Ticker relevant.
Leider konnte im Test keiner der untersuchten Webshops dieses Kriterium erfüllen.
Hier ist es wichtig, dass alle Bestandteile des User-Interfaces und der Navigation bedienbar sind. Überschriften und Beschriftungen (Labels) müssen aussagekräftig und verständlich sein. Beschreibende Überschriften sind besonders hilfreich für Menschen mit solchen Beeinträchtigungen, die das Lesen erschweren und für Menschen mit begrenztem Kurzzeitgedächtnis. Für sie ist es von Vorteil, wenn die Überschriften der einzelnen Abschnitte eine Einschätzung des jeweiligen Inhalts ermöglichen. Dieses Erfolgskriterium hilft auch denjenigen, die Screenreader verwenden, indem es sicherstellt, dass Beschriftungen und Überschriften sinnvoll sind, wenn sie aus dem Kontext herausgelöst gelesen werden. Das ist zum Beispiel bei einem Inhaltsverzeichnis der Fall oder wenn innerhalb einer Seite von einer Überschrift zur nächsten gesprungen wird.
Im Test konnte lediglich eine Website dieses Kriterium vorbildlich meistern.
Da in Webshops häufig interaktive Elemente wie Dropdownfelder, Radio-Buttons, oder Checkboxen zum Einsatz kommen, müssen diese so gestaltet sein, dass assistive Technologien wie Screenreader, … die Chance haben, die dahinterliegenden Werte korrekt auszulesen. Den Nutzern müssen z.B. angesagt bekommen, welche Option gerade ausgewählt ist und welche Menüpunkte noch offen sind.
Im Test konnte bei 12 der 17 untersuchten Webshops der Kaufprozess erfolgreich abgeschlossen werden, da die Bedienelemente korrekt erkannt wurden, jedoch kam es häufiger zu Problemen mit der Beschriftung und der Anzeige des Status von Bedienelementen. Außerdem kann es hilfreich sein, wenn Preisangaben als Zahlenfeld und nicht als Textfeld definiert werden, da sonst diese vom Screenreader falsch interpretiert werden.
Der Test hat gezeigt, dass es im Bereich Barrierefreiheit noch einigen Aufholbedarf gibt, um die Anforderungen des European Accessibility Acts und es Barrierefreiheitsgesetzes ab 2025 zu erfüllen.
Die digital concepts E-Commerce Lösung bietet in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung insofern bereits einige technische Voraussetzungen, da wir so weit es geht auf die gängigen Webstandards setzen und unter anderem die Möglichkeit bieten, einfach ohne Programmierkenntnisse viele für Barrierefreiheit relevante Parameter wie z.B. alternative Bildbeschreibungen im Backend einzutragen.
Die barrierefreie Gestaltung von Webauftritten und Webshops kann durchaus einen nicht unerheblichen Aufwand bedeuten, jedoch gewinnt man Menschen mit Beeinträchtigung als neue Kundengruppe, die lt. Studien häufiger online einkaufen.
Obwohl es im Web einige gute Test-Tools gibt, die Webauftritte z.B. auf Konformität mit den Web Accessibility Guidelines testen, möchten wir unsere Kunden dabei unterstützen, sinnvolle Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren Webshops und Webseiten umzusetzen.
Damit Ihr Webauftritt den Anforderungen der Web Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entspricht, sind Maßnahmen in folgenden Bereichen notwendig:
Alternativtexte (ALT-Texte) für Bilder und Videos Strukturierung mit logischen Überschriften (H1, H2, H3, …)
Wenn Ihr Webshop B2C-Kunden anspricht und Sie kein Kleinstunternehmer sind, müssen Sie gemäß dem neuen Barrierefreiheitsgesetz Ihren Webauftritt barrierefrei gestalten.
Welche Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss individuell geprüft werden. Digital Concepts bietet Ihnen dazu eine individuelle Erstanalyse der Startseite sowie der neun wichtigsten Unterseiten zu einem Pauschalpreis von € 149,- an.
Sie erhalten einen detaillierten Maßnahmenkatalog mit den notwendigen Anpassungen, unterteilt in folgende Bereiche:
Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns auf service@digital-concepts.com
Die hier im Blog vorgestellte Studie bzw. Test der Aktion Mensch kann auf dessen Webseite eingesehen, sowie die Ergebnisse heruntergeladen werden: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/test-barrierefreie-webshops
Es gibt außerdem diverse Tools und Infoseiten, mit denen man den eigenen Webauftritt auf Barrierefreiheit analysieren kann:
Informationen zu den Web-Content Accessibility Guidelines des W3C:
Individuelle Prozesse, Schnittstellen und Preislogiken – sauber gebaut von der Softwarefirma aus Linz.
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