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Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Hinweisgeberrichtlinie in Kraft getreten, die Whistleblowern besseren Schutz und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen bieten soll.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wurde mit dem am 24.02.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz durchgeführt.
Das Gesetz gilt sowohl für öffentliche Stellen als auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.
Diese sind verpflichtet, bis spätestens 17. Dezember 2023 sowohl interne und externe Meldestellen einzurichten und auf der Webseite einen Hinweis auf interne und/oder externe Meldestellen (im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) zu platzieren.
Wenn Sie unter die Kriterien fallen, empfehlen wir, im Report-Modul eine entsprechende Seite anzulegen, die auf die Meldestellen für Whistleblower hinweist, und sie z.B. im Footer zu platzieren.
Alternativ kann auch ein Link zu einem externen Tool eingebaut werden.
Detaillierte Infos zur Whistleblower-Richtlinie und zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf den Seiten der WKO (Webinar-Aufzeichnung).
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