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Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation) ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden. Sie löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie ab und zielt darauf ab, Sicherheitslücken im modernen E-Commerce zu schließen. Für Webshopbetreiber bedeutet dies ein Ende der Unverbindlichkeit: Die Verordnung nimmt jeden „Wirtschaftsakteur“ in die Pflicht. Wer Produkte an Verbraucher in der EU verkauft, muss nun sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsinformationen bereits vor dem Kauf sichtbar sind.
Die Verordnung gilt für fast alle Non-Food-Verbraucherprodukte (neu, gebraucht, repariert oder wiederaufgearbeitet). Ausgenommen sind lediglich spezielle Bereiche wie Arzneimittel, Lebensmittel oder Antiquitäten. Jedes Unternehmen in der Lieferkette – vom Hersteller über den Importeur bis zum Händler – wird zur Verantwortung gezogen.
Dies ist der kritischste Punkt für die tägliche Arbeit im Webshop. Laut Artikel 19 müssen im Online-Angebot folgende Informationen eindeutig und gut sichtbar platziert werden:
Sie müssen für jedes Produkt folgende Daten angeben:
Stammt ein Produkt von außerhalb der EU (z. B. Direktimport aus China oder den USA), muss eine verantwortliche Person innerhalb der EU benannt werden.
Ein bloßer Text reicht nicht mehr aus. Jedes Angebot muss laut WKO enthalten:
Alle Warnhinweise, die physisch auf dem Produkt oder der Verpackung stehen, müssen auch online im Angebot erscheinen.
Händler sind nun verpflichtet, die Lieferkette lückenlos zu dokumentieren:
Die GPSR stärkt die Reaktionspflichten massiv:
Verkaufen Sie über Plattformen wie Amazon oder eBay, sind Sie dennoch primär für die Einhaltung von Art. 19 verantwortlich. Die Plattformbetreiber sind zudem verpflichtet, Angebote stichprobenartig zu prüfen und bei fehlenden Sicherheitsangaben zu sperren.
Die Zeit der Kulanz ist vorbei. Da die Verordnung bereits gilt, sollten Webshopbetreiber ihre Produktdetailseiten und Lieferantenprozesse umgehend validieren, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information auf Basis der WKO-Homepage und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte sollten Sie spezialisierte Rechtsexperten oder die Fachabteilungen der WKO konsultieren.
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