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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor kurzem eine Lebensmittelhandelskette verklagt, da diese mit einer irreführenden Preissenkung geworben hatte.
Um vor allem bei Rabatten den Konsumenten mehr Transparenz geben zu können, gibt es in der EU die sog. Modernisierungsrichtline, die im Jänner 2020 in Kraft getreten ist und diverse Verbesserung für Konsumenten/Verbraucher mit sich brachte. Diese Richtlinie ändert auch die sog. Preisangaben-Richtlinie. Dort ist festgelegt, wie Händler Preisangaben gestalten müssen, wenn eine Preisermäßigung kommuniziert werden soll.
Um die EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, wurde im Preisauszeichnungsgesetz ein neuer Paragraf 9a ergänzt:
§ 9a. (1) Werden bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten bekannt gegeben, haben Unternehmer auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Im Falle einer schrittweise ansteigenden Preisermäßigung ist der vorherige Preis der nicht ermäßigte niedrigste Preis im Sinne des ersten Satzes vor der ersten Anwendung der Preisermäßigung. (2) Sind Sachgüter weniger als 30 Tage auf dem Markt, haben Unternehmer anstelle des Preises nach Abs. 1 den niedrigsten Preis anzugeben, der innerhalb des Zeitraums, in dem sich das Sachgut auf dem Markt befindet, zumindest einmal in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. (3) Sofern es sich um schnell verderbliche Sachgüter oder Sachgüter mit kurzer Haltbarkeit handelt, sind Abs. 1 und Abs. 2 dann nicht anzuwenden, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. r der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, ABl. Nr. L 304 vom 22.11.2011 S. 18, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283, ABl. Nr. L 327 vom 11.12.2015 S. 1, erfolgt.
Da das Gesetz oft sehr ungenau und schwammig formuliert ist, hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft FAQs zu diesem Paragrafen herausgegeben, die wir vor allem im Hinblick auf den E-Commerce-Bereich ein wenig erläutern:
Die Regelung betrifft ausschließlich den B2C-Bereich.
Da wir hier die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte der neuen Regelung vorgestellt haben, möchten wir auf weitere Informationen verweisen:
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