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Einträge zum Thema: B2C - Auswahl zurück setzen
Blog · heute

Jahresbonus im B2B-Shop einfach erklärt

Ein Jahresbonus belohnt Kunden für ihren Umsatz über einen längeren Zeitraum und schafft damit einen zusätzlichen Anreiz, Bestellungen gezielt bei einem Anbieter zu bündeln.

Blog · 06.07.2026

Warum unsere Shopsoftware jetzt VANTAPLEX heißt

Das Kind hat einen Namen - Viele unserer Kundinnen und Kunden arbeiten seit Jahren mit unserer Shopsoftware. Sie kennen sie als leistungsstarke E-Commerce-Lösung von digital concepts, als individuellen Webshop, als B2B-Shop, als E-Commerce-Plattform oder manchmal einfach als „den Shop“.

Blog · 17.06.2026

Export für Geizhals einfach erklärt: Mehr Sichtbarkeit für Ihre Produkte

Dort sichtbar sein, wo Kunden bereits vergleichen

Wer online einkauft, vergleicht. Preise, Verfügbarkeit, Versandkosten, technische Daten, Bewertungen – und manchmal auch einfach das gute Gefühl, nicht „irgendwo“ zu kaufen. Genau hier kommen Preisvergleichsplattformen wie Geizhals ins Spiel.

Für Händler bedeutet das: Der eigene Webshop ist nicht mehr nur über Google, Newsletter oder direkte Kundenbesuche erreichbar. Produkte können zusätzlich dort erscheinen, wo potenzielle Käufer aktiv nach Angeboten suchen. Der Export für Geizhals sorgt dafür, dass ausgewählte Artikeldaten aus dem Webshop in einem passenden Format bereitgestellt werden können.

Einfach gesagt: Der Shop bereitet die Produktdaten so auf, dass sie für Geizhals verwendbar sind. Kein händisches Kopieren, kein Tabellen-Basteln am Freitagnachmittag, kein „Wo war nochmal die aktuelle Preisliste?“.

Blog · 02.06.2026

Verpflichtende Widerrufsbuttons: Warum Webshops jetzt vorbereitet sein sollten

Der nächste Pflichtbutton kommt

Viele Shopbetreiber kennen den Bestellbutton bereits gut. Er muss eindeutig anzeigen, dass mit dem Klick eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird. Nun kommt im E-Commerce ein weiterer wichtiger Baustein hinzu: der Widerrufsbutton.

Ab 19. Juni 2026 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher online geschlossene Verträge ähnlich einfach widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Für Webshops bedeutet das: Der Rücktritt vom Vertrag darf nicht irgendwo im Kleingedruckten, hinter einem Kontaktformular oder in einer Support-Warteschlange verschwinden. Er soll direkt über eine gut sichtbare Online-Funktion möglich sein.

Oder einfacher gesagt: Wer online bestellen kann, soll künftig auch online widerrufen können – ohne digitale Schnitzeljagd.

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