Rabattgutscheine - Berechnung von Rabatten und Mehrwertsteuer

Darf's ein bisschen billiger sein?

Die Berechnung der Preise und der Mehrwertsteuer von Rabattgutscheinen ist komplexer als man erwarten würde, wenn man sich nicht eingehend mit der Thematik beschäftigt hat.

  • Versand als Nebenleistung
  • Netto- oder Brutto-Berechnung 
  • Prozentgutscheine oder Gutscheine mit einem fixen Betrag 
  • Optimierung der Mehrwertsteuerzahllast

Diese Dinge müssen beachtet werden, um zu einem korrekten und optimalen Ergebnis zu kommen. 

Diese Beitrag behandelt nur Rabattgutscheine, also Gutscheine, die den Preis von Artikeln vermindern, egal ob es sich um Prozentgutscheine oder Gutscheine mit einem bestimmten Betrag handelt. Wertgutscheine, also Gutscheine, bei denen ein Geldfluss stattgefunden hat, werden steuerrechtlich und in zahlreichen anderen rechtlichen Belangen (Gültigkeit, Einlösbarkeit, ...) und damit auch im Shop unterschiedlich behandelt.

 


Netto vs Brutto

Im Shop können Rabattgutscheine als Netto oder Brutto abgezogen werden. Ist der Gutschein Netto, wird der Rabatt vom Nettowert abgezogen, andernfalls vom Bruttowert. Damit ist auch der Betrag des Gutscheines als netto oder brutto zu betrachten, der Preisvorteil für den Kunden ändert sich dementsprechend. 

Beispiel

Nettobetrag Artikelsumme 100 EUR,

Rabattgutschein 10 EUR, MWSt 20%:

Netto

100 EUR/netto - 10 EUR = 90 EUR + 20 % MWSt = 108,-- EUR

Brutto

100 EUR/netto - 10 EUR / 1.2 = 91,67 EUR + 20 % MWSt = 110,.-- EUR

oder 

100 EUR/netto + 20% = 120 EUR - 10 EUR Gutschein = 110,-- EUR

Bei Artikeln oder Kunden ohne Umsatzsteuer, ist das Ergebnis in beiden Fällen gleich.


Berechnung der Mehrwertsteuer

Rabattgutscheine verändern die Mehrwertsteuerzahllast, da der Preis der Artikel gesenkt wird.

Rabattgutscheine, die über den gesamten Warenkorb eingelöst werden, vermindern die MWSt um die durschnittliche MWSt der Artikel, gewichtet nach Wert der Artikel. Zu diesem Zweck wird die durchschnittliche gewichtete MWSt des Warenkorbs berechnet.

Beispiel

  • 4 Artikel zu je 20,-- EUR/netto mit MWSt-Satz 20%
  • 2 Artikel zu je 10,-- EUR/netto mit MWSt-Satz 10%

Daraus ergibt sich:

  • \(4 \text{ Artikel} \times 20 \, \text{EUR} = 80 \, \text{EUR} \times 1,2 \, \text{MWSt-Faktor} = 96 \, \text{EUR}\)
  • \(2 \text{ Artikel} \times 10 \, \text{EUR} = 20 \, \text{EUR} \times 1,1 \, \text{MWSt-Faktor} = 22 \, \text{EUR}\)

Bruttosumme: 96 EUR + 22 EUR = 118 EUR 

MWSt: 18 EUR

Der durchschnittlicher MWSt-Satz beträgt daher:

\(\left(\frac{18 \text{ EUR MWSt}}{100 \text{ EUR Nettowert}}\right) \times 100 = 18\%\)

Ein Netto Rabattgutschein für 10 EUR vermindert die MWSt um 

\(10 \text{ EUR} \times 0,18 \text{ MWSt-Satz} = 1,8 \text{ EUR}\)

Ein Brutto Rabattgutschein für 10 EUR vermindert die MWSt um

\(10 \text{ EUR} - \left(\frac{10 \text{ EUR}}{1,18 \text{ MWSt-Faktor}}\right) = 1,53 \text{ EUR}\)


Versandkosten

Versandkosten sind ein Sonderfall. Versandkosten können wie ein Produkt mit einer bestimmten MWSt oder aber als Nebenleistung versteuert werden.

Bei letzter Einstellung werden Versandkosten mit dem gewichteten Durchschnittsatzes der Artikel in einer Bestellung versteuert. Hat man zB nur Artikel mit 10 % MWSt im Warenkorb, beträgt auch der MWSt bei den Versandkosten 10 %. Hat man ein Produkt mit 10 % und eines mit 20 %, die dasselbe kosten, beträgt der MWSt der Versandkosten 15 %.

Bei einer Berechnung der MWSt für Rabattgutscheine kann die MWSt Ersparnis mit oder ohne die Versandkosten berechnet werden. Falls die Versandkosten als Nebenleistung versteuert werden, ist das Ergebnis dasselbe, da ohnehin der Mischsatz zur Anwendung kommt.

Werden die Versandkosten in die Berechnung miteinbezogen, werden diese wie ein gewöhnliches Produkt behandelt. Andernfalls dient als Basis die reine Artikelsumme. 



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