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Änderung der Lieferschwellen in der EU - One-Stop-Shop Verfahren

Aufhebung der länderspezifischen Lieferschwellen am 1. Juli 2021

Verkauft ein Onlinehändler nicht nur in seinem Heimatland sondern auch an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gab es bisher sogenannte Lieferschwellen ab jener der Händler seine Waren zum Steuersatz des Bestimmungslandes verkaufen musste. Da diese Schwellen von Land zu Land sehr unterschiedlich waren, erforderte dies einen erhöhten bürokratischen Aufwand da man sich in jedem einzelnen Land steuerlich registrieren musste.

Mit 1. Juli werden diese länderspezifischen Lieferschwellen durch eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 EUR netto für Lieferungen an Privatpersonen über eine EU-Ländergrenze ersetzt.

Für Alles, was darüber hinausgeht, muss der Steuersatz des Bestimmungslandes angesetzt werden.

 


One-Stop-Shop Verfahren zur steuerlichen Registrierung

Außerdem ist es mit der Vereinheitlichung der Lieferschwelle nicht mehr notwendig, sich in den einzelnen Ländern steuerlich zu registrieren. Die Meldung erfolgt mittels OSS-Verfahren im Land des Firmensitzes.

Eine Ausnahme bilden hier allerdings Länder, in denen Ware zum Versand gelagert wird.  Diese Waren müssen weiterhin lokal über die (dortige UID-Nr.) gemeldet werden. 

Dies gilt auch für B2B-Verkäufe ("innergemeinschaftliche Lieferungen")

 


Beispiele für das OSS-Verfahren

Ein Unternehmen aus Österreich lagert auch Waren im EU-Ausland:

Über OSS gemeldet werden z. B.:

  • Lieferungen aus Österreich nach Deutschland
  • Lieferungen aus einem Lager in Deutschland an eine Privatperson in Frankreich

Lokal gemeldet werden z. B.:

  • Lieferungen aus Deutschland nach Deutschland (zu melden in Deutschland)
  • Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland an ein Unternehmen in Frankreich (zu melden in Deutschland)
     


Was muss ich als Webshop-Kunde von digital concepts tun?

Das digital concepts Shopsystem ist bereits darauf ausgelegt, dass man für jedes Lieferland individuelle Mehrwertsteuereinstellungen konfigurieren kann.

Es ist daher lediglich notwendig im Shop-Backend für jedes Lieferland in der EU den landesspezifischen Steuersatz zu hinterlegen. Das gilt auch, wenn verschiedene Steuerklassen/-gruppen verwendet werden.

Die Einstellungen können selbstständig im ECommerce - Bereich unter "Mehrwertsteuer" vorgenommen werden. Im rechten Bereich "Änderung der Mehrwertsteuersätze" unter "Länderauswahl" lassen sich die Steuersätze für jene Länder einrichten/konfigurieren, für die es noch keine eigenen Einstellungen gibt. 

Sollten Sie mit dem automatischen Order-Export arbeiten und für Ihr System Erweiterungen benötigen (zB Mitübermittlung des Steuersatzes, Info ob Privat- oder Firmenkunde,....), dann kontaktieren Sie bitte unser Service-Team.


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