Änderungen/Neuerungen bei der Einbindung von Google Fonts
In Ihrem Webshop oder Webseite werden Schriften verwendet, die über einen Webdienst von Google - fonts.google.com - zur Verfügung gestellt und von dort geladen werden.
Dieses Vorgehen ist nach Auffassung des Landesgerichts München in einem Urteil vom 20.01.2022 nicht mit der EU-DSGVO vereinbar, da beim Nachladen der Schriften die vollständige IP-Adresse des Webseitennutzers an Google-Server in den USA übermittelt wird.
Hier kann es zu Abmahnungen kommen. In Österreich sind uns noch keine Fälle bekannt, in Deutschland soll es bereits die ersten Abmahnungen gegeben haben. Siehe auch die Berichte von Golem.de und Heise.de
Warum werden Google Fonts Schriften verwendet
Die Suche, Auswahl, Optimierung und Einbindung von Schriften stellt einen erheblichen Aufwand dar, wenn nicht auf eine umfangreiche, vertrauenswürdige Quelle zugegriffen werden kann. Seit 2010 bietet Google einen Dienst an, über den eine große Anzahl frei verfügbarer Schriften, die alle einer Open Source Lizenz unterliegen, zur Verfügung gestellt werden. Die Auswahl der Schriftarten ist sehr bequem, die Einbindung in eigene Projekte sehr rasch und einfach möglich.
Als dauerhafte Lösung können wir folgendes anbieten:
Da die unter Google Fonts verfügbaren Schriftarten Open Source Lizenzen unterliegen, können diese auch lokal über den digital concepts Webserver eingebunden und von dort abgerufen werden.
Dazu sind von unserer Seite Umstellungen in den Projektdateien notwendig, die nach ersten Einschätzungen einen maximalen Aufwand von 0,75 h ausmachen.
Es liegt im Ermessen jedes Webseiten- oder Webshopbetreibers, ob diese Umstellung durchgeführt werden soll. Unsere klare Empfehlung lautet, dies zu tun.
Wenn Sie diese Umstellung wünschen, bitten wir Sie um Ihre Freigabe über unser Online-Formular.
