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DSGVO - Die 5 wichtigsten Punkte für Ihren Webauftritt

HTTPS-Zertifikat

Webshops müssen künftig ein Zertifikat hinterlegt haben damit Daten verschlüsselt übertragen werden. Ob Ihr Webshop bereits ein Zertifikat hinterlegt hat erkennen Sie am Protokoll (https statt http) oder an einem grünen Schloss in der Adressleiste. Wir empfehlen, auch für Webseiten ein Zertifikat zu hinterlegen, da verschlüsselte Seiten von Google besser gereiht werden!


Datenschutz-Seite

Jeder Internet-Auftritt benötigt künftig eine sogenannte Datenschutzerklärung. Diese Seite sollte unter dem Titel "Datenschutz" zur Verfügung gestellt werden, und ist vergleichbar mit dem Impressum, das im Web ebenfalls überall verpflichtend ist. Auf dieser Seite müssen detaillierte Informationen zum Schutz der Daten bekannt gegeben werden. Das Einpflegen der Inhalte die die technischen Details des Webauftrittes betreffen kann digital concepts auf Wunsch für Sie übernehmen.


Cookie-Bar

Wenn eine Website, die Cookies verwendet von einem Benutzer das erste mal aufgerufen wird, muss dieser über die Cookieverwendung informiert werden. Dies kann der User dann bestätigen/wegklicken. Um zu überprüfen, ob Ihr Shop eine Cookie-Bar hat, müssen Sie Cookies und Cache löschen und danach den Shop aufrufen. Alternativ können Sie auch den Inkognito-Modus verwenden. Sollte keine Cookie-Bar sichtbar sein, teilen Sie uns das bitte mit.


Newsletter-Ameldung bei der Registrierung

Die DSGVO besagt, dass Newsletter nur mehr an Kunden versandt werden dürfen, die ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. Das heißt, dass der Kunde aktiv eine Handlung setzen muss (Opt-In). Die Anmeldung zum Newsletter darf daher nicht vorausgewählt sein, sondern muss vom Kunden selbst aktiviert werden. Wie können Sie das überprüfen? Registrieren Sie sich als neuer Kunde in Ihrem Shop. Sollten Sie dort die Möglichkeit haben, sich zum Newsletter anzumelden, dann überprüfen Sie, ob die Newsletteranmeldung anfangs auf "nein" gesetzt ist. Sollte es auf "ja" gesetzt bzw. bereits aktiviert sein, dann informieren Sie uns bitte darüber!
 


Google Analytics

Wenn Sie Google Analytics verwenden, empfehlen wir ein neues Analytics-Konto zu erstellen. In diesem neuen Konto werden nur noch anonymisierte Daten erhoben. Um das neue Konto und die Anonymisierung zu aktivieren benötigen wir den Tracking-Code (zB UA-81658771-1) Ihres neuen Analytics-Kontos. ACHTUNG: Die Daten des bisherigen Google Analytics Kontos müssen spätestens bis zum 25.05.2018 von Ihnen gelöscht werden.


Fazit

Bitte beachten Sie, dass wir hier die - unserer Meinung nach - 5 wichtigsten Punkte aufgelistet haben, die für eine DSGVO-konforme Umsetzung des Webauftrittes auf jeden Fall notwendig sind. Weitere Punkte werden noch folgen, ebenso wie Datails zu den Erweiterungen im Backend, die ermöglichen werden, User zu anonymisieren oder Datenauskunft zu geben. Diese DSGVO-Erweiterungen im Backend werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wenn sie bis jetzt noch nicht gehandelt haben möchten wir Sie nochmals auf unser Webformular für unsere Kunden hinweisen.

Wir möchten noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir für die Vollständigkeit oder die Korrektheit der angegebenen Informationen keine Gewähr übernehmen können.


Mehr Informationen zur EU-DSGVO erhalten Sie bei der WKO


 

Mit 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam geworden. digital concept hat seine Kunden in mehreren Newslettern über die wichtigsten Punkte informiert von denen wir glauben, die für Webseiten und Webshops notwendig sind, damit diese DSGVO-konform laufen:

DSGVO


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