Einträge zum Thema: Onlineshops - Auswahl zurück setzen
Mehr potenzielle Kunden durch Social Logins erreichen
Ausgangslage
Will man in einem Onlineshop etwas kaufen, kann man dies in der Regel nicht wie im stationären Geschäft machen. Da der Shop-Betreiber ja wissen muss, wo er die Ware und die Rechnung hinschicken muss, ist es notwendig sich im Onlineshop zu registrieren und und zumindest einmal eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
Da man in der Regel nicht nur bei einem sondern bei mehreren Onlineshops bestellt, legt man sich für jeden einen eigenen Account an, was schnell dazu führt dass man den Überblick über die Accounts und Passwörter verliert.
Omnichannel - Die Verschränkung von Online- und stationärem Handel
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft macht auch vor dem Handel nicht halt. Seit Jahren versucht der traditionelle bzw. stationäre Handel sich neben Online-Giganten wie Amazon, Otto, Zalando oder Ebay zu behaupten, und setzt vermehrt auf Onlineshops und erhofft sich dabei mehr Umsatz und neue Kunden.
Oft kommt es aber vor dass, wenn sich der Händler auf seinen Onlineshop konzentriert oder umgekehrt Online-Präsenz nur halbherzig betreut, trotzdem kein Umsatzwachstum oder sogar einen Umsatzrückgang verzeichnet.
Ende für SHA-1 Zertifikate
Wer im Internet unterwegs ist, begegnet in letzter Zeit immer öfter Webseiten deren URLs mit https:// beginnen. HTTPS steht für Hypertext Transfer Protocol Secure (dt. etwa „sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll), und soll sicher stellen, dass die Kommunikation zwischen Browser und Server nicht für jeden lesbar sind. Es handelt sich daher um eine Transportverschlüsselung. Das heißt, der Verkehr zwischen zwei Endpunkten wird durch unterschiedliche kryptografische Verfahren verschlüsselt, und kann nur mehr mit hohem Aufwand durch Dritte ausgelesen werden.
Unerwartete Überlastungen des Webshops - Lösungsansätze
Wenn der Webshop ins Schwitzen kommt!
Produkte im Internet zu verkaufen, ist für ein Unternehmen ein großer Vorteil. Es werden neue Märkte erobert, neue Kundenschichten angesprochen und das Produktsortiment kann rund um die Uhr präsentiert und bestellt werden. Auch online werden immer öfter Aktionen und Marketing-Kampagnen wie z.B. Sondereditionen, Sale, Newsletter, Black Friday oder Weihnachten gestartet und durchgeführt. Solche Kampagnen sollen natürlich den Umsatz erhöhen und bringen mehr Besucher auf die Website als üblich.
Wie jedoch auch im Geschäft kann der Ansturm auf die Webseite besonders groß werden wenn die Angebote besonders begehrt sind. Sind die Webserver auf diese zusätzliche Last nicht ausgelegt, knicken diese ein und können die Traffic-Peak-Last nicht schnell genug verarbeiten.
Dadurch wird die Website nur noch sehr langsam ausgeliefert und die Ladezeiten liegen dann schon im höheren einstelligen oder gar zweistelligen Sekundenbereich. Im Extremfall ist die Seite - wie im Falle des Onlineshops eines renommierten deutschen Schokoladenherstellers – für eine längere Zeit dann auch überhaupt nicht mehr verfügbar.
Dieser wollte eine limitierte Sonderedition ausschließlich im Web an eine besondere Zielgruppe verkaufen. Doch mit einer solchen Begeisterung der Fans hatte das Unternehmen aber nicht gerechnet: Die zahlreichen Shop-Besucher ließen die Server gleich am ersten Verkaufstag (1. November) in die Knie gehen.
Ein zweiter Versuch 14 Tage später war auch nicht von Erfolg gekrönt und ließ die Server des Unternehmens abermals einbrechen. Die Kunden konnten nicht bestellen, bereits gefüllte Warenkörbe nicht ausgecheckt werden. Der Unmut unter den Fans, die aufgrund der nicht verfügbaren Website das begehrte Produkt nicht bestellen konnten, war groß.
Was Gütesiegel im E-Commerce bringen
Doch auch auf unserer Shoppingtour im Internet begegnen uns immer häufiger Gütesiegel, die nicht einzelne Produkte sondern ganze Shops auszeichnen sollen. Dabei wird bei den meisten vor allem auf die Qualität des Services geachtet.
Die Einhaltung der Qualität und Vergabe der Gütesiegel wird vor allem von mehr oder weniger "unabhängigen" Institutionen vorgenommen.
Alternative Streitbeilegung - Informationspflichten ab 2016
Seit 9. Jänner 2016 gelten für Webseiten neue Informationspflichten, was die Streitschlichtung betrifft.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11/EU im Alternative-Streitbeilegung-Gesetz wird die Möglichkeit für Unternehmer und Verbraucher geschaffen, sich anstelle eines Gerichtsverfahrens auch einem alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen. Das Gesetz gilt für entgeltliche Verträge über Waren und Dienstleistungen, egal ob online oder offline.
Dafür wurden mehrere Stellen zur alternativen Streitbeilegung (kurz: AS-Stellen) durch das Gesetz eingerichtet.
Abhängig von der angebotenen Leistung können mehrere Stellen zuständig sein. Den jeweiligen Zuständigkeitsbereich regeln die einzelnen AS-Stellen selbst.
Für Webshops bzw. Online-Streitigkeiten ist zusätzlich (wenn nicht ausnahmsweise auch eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist) in der Regel der Internet-Ombudsmann die zuständige AS-Stelle.
Es gibt also für Webshops und Online-Streitigkeiten regelmäßig (mindestens) zwei zuständige AS-Stellen.