Einträge zum Thema: Produktsicherheitsverordnung - Auswahl zurück setzen
Paradigmenwechsel im Online-Handel: Warum „nur verkaufen“ nicht mehr ausreicht
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation) ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden. Sie löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie ab und zielt darauf ab, Sicherheitslücken im modernen E-Commerce zu schließen. Für Webshopbetreiber bedeutet dies ein Ende der Unverbindlichkeit: Die Verordnung nimmt jeden „Wirtschaftsakteur“ in die Pflicht. Wer Produkte an Verbraucher in der EU verkauft, muss nun sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsinformationen bereits vor dem Kauf sichtbar sind.
Seit Dezember 2024 in Kraft: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die neue Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit – kurz Produktsicherheitsverordnung (PSV). Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 und das österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004, das die alte Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hatte.
Die PSV modernisiert das Produktsicherheitsrecht grundlegend, um es an die digitale und globalisierte Wirtschaft anzupassen. Sie sorgt für mehr Kohärenz, Transparenz und Verbraucherschutz, ohne den bestehenden Rechtsrahmen völlig neu zu gestalten. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Sicherheit aller Verbraucherprodukte in der EU zu schaffen – sowohl online als auch offline.
