Seit 9. Jänner 2016 gelten für Webseiten neue Informationspflichten, was die Streitschlichtung betrifft.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11/EU im Alternative-Streitbeilegung-Gesetz wird die Möglichkeit für Unternehmer und Verbraucher geschaffen, sich anstelle eines Gerichtsverfahrens auch einem alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen. Das Gesetz gilt für entgeltliche Verträge über Waren und Dienstleistungen, egal ob online oder offline.
Dafür wurden mehrere Stellen zur alternativen Streitbeilegung (kurz: AS-Stellen) durch das Gesetz eingerichtet.
Abhängig von der angebotenen Leistung können mehrere Stellen zuständig sein. Den jeweiligen Zuständigkeitsbereich regeln die einzelnen AS-Stellen selbst.
Für Webshops bzw. Online-Streitigkeiten ist zusätzlich (wenn nicht ausnahmsweise auch eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist) in der Regel der Internet-Ombudsmann die zuständige AS-Stelle.
Es gibt also für Webshops und Online-Streitigkeiten regelmäßig (mindestens) zwei zuständige AS-Stellen.
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