Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz tritt ab 2016 im vollen Umfang in Kraft. Diese Vorgabe gilt auch für die Websites von Unternehmen und Organisationen. Menschen mit Behinderungen sind ein Teil unserer Gesellschaft und statistisch gesehen überdurchschnittlich häufig im Internet. Sie sind deshalb auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen. Eine barrierefreie Website zeigt Kompetenz in Kommunikation und Technik und sie signalisiert, dass Kunden ernst genommen werden.
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