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Wir haben bereits in einem früheren Blogartikel über die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben, die bei einem Webshop beachtet werden müssen, beschrieben. Im folgenden 2. Teil unserer Basics-Reihe wenden wir uns dem Newsletter zu:
In der Welt des Onlinehandels möchte man immer gut informiert werden und zu diesem Zweck sind Newsletter in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Um aber auch nach den gesetzlichen Vorgaben Newsletter versenden zu können, müssen ein paar Punkte beachtet werden.
Um überhaupt einen Newsletter versenden zu dürfen, bedarf es die Einwilligung des Empfängers. Diese Einwilligung wird über das Double-Opt-in-Verfahren eingeholt, hierbei bekommt der Empfänger nach seiner Anmeldung zum Newsletter eine Bestätigung E-Mail, die er durch Klicken des Links bestätigen muss, damit die Anmeldung gültig ist.
Des Weiteren muss der Empfänger in Bezug auf den Newsletter eine Datenschutzerklärung erhalten. Um klarzustellen, wie die Daten des Empfängers verwendet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur zum Versand des Newsletters verwendet werden. Der Empfänger muss jederzeit die Möglichkeit haben, die Einwilligung zu widerrufen.
Der versendete Newsletter muss ein Impressum enthalten, welche den Namen und die Anschrift des Unternehmens, sowie die Rechtsform anführt.
Beim Versand des Newsletters sollten sie auch auf die Urheberrechte der zu verwendete Text und Bildmaterialien achtgeben. Bitte verwenden sie nur Texte oder Bildmaterial, welche vom Urheber ausdrücklich erlaubt wurden. Gegebenenfalls führen Sie den Namen der Urheber im Newsletter an.
Auch wenn sie schon Adressen von bestehenden Kunden haben, dürfen diese nur zu Werbezwecken für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen verwendet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie eine neue Einwilligung einholen.
Der Empfänger muss die Möglichkeit haben, sich vom Newsletter abmelden zu können. Dies wird über den Abmeldelink, der in jedem Newsletter enthalten sein muss, bewerkstelligt.
Die angeführten Punkte sollen nur einen Überblick geben, und sollten nicht als Ersatz für eine professionelle rechtliche Beratung angesehen werden. Es ist immer ratsam sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Die digital concepts E-Commerce Plattform hat mit dem Newsletter-Modul eine DSGVO-konforme Newsletter-Versandlösung, die sich nahtlos in den Online-Shop integriert, und dabei so flexibel wie möglich ist.
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