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Einen Webshop zu betreiben bedeutet auch sich mit gewissen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen zu müssen. In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen die grundlegenden rechtlichen Aspekte für die Betreibung eines Webshops aufzeigen.
Ein Webshop Betreiber ist laut E-Commerce-Gesetzt (ECG) verpflichtet seine Informationen offenzulegen und sie leicht zugänglich zu machen. Grundsätzlich wird zwischen kleinen und großen Websites unterschieden. Eine große Website liegt vor, wenn der Informationsgehalt der Website über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und die Information Meinungsbilden ist. Alle anderen sind kleine Websites. Weiters wird noch zwischen kleiner und großer Offenlegungspflicht unterschieden. Bei einer kleinen Website sind folgende Informationen anzugeben:
Für große Websites hingegen besteht eine große Offenlegungspflicht. Wie bei den kleinen Websites sind die oben angeführten Angaben offenzulegen. Weiters sind die Informationen über die Beteiligungsverhältnisse, über Mehrfachbeteiligungen und eine Erklärung über die grundlegende Richtung der Website anzuführen.
Ein Betreiber eines Webshops muss laut Impressumspflicht Angaben zu seiner Identität machen. Dies umfasst den Namen und Anschrift des Inhabers und der Firma, die Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse, den Unternehmergengenstand und Informationen über den Handelsregistereintrag.
Sie müssen klare, verständliche und leicht zugängliche Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Ihrem Webshop bereitstellen.
Diese regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen Ihres Webshops. In den AGBs sollten Informationen zu den Lieferbedingungen, Zahlungen, Widerrufs- und Rückgaberecht sowie die Datenschutzbestimmungen enthalten.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird im Fern- und Auswärtsgeschäft-Gesetz (FAGG) geregelt und besagt, dass der Verbraucher ein Rückgaberecht von 14 Kalendertagen hat, ohne Angaben von Gründen machen zu müssen. Die Rückgabefrist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, wo der Verbraucher die Ware physisch übernommen hat.
Die Datenschutzbestimmungen werden in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt und gibt an, dass Betreiber eines Webshops transparent angeben müssen, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln, wie sie diese verwenden und wie sie diese schützen. Des Weiteren dürfen personenbezogene Daten nicht ohne Einstimmung der Person, welche diese Daten gehören, an Dritte weitergegeben werden.
Sie dürfen auf Ihrem Webshop keine urheberrechtlich geschützten Inhalte und Marken Dritter verwenden, außer es wird schriftlich festgelegt, dass Sie diese benutzen dürfen. Wenn Inhalte wie Bilder, Texte oder Logos zur freien Nutzung angeboten werden, sind sie verpflichtet, Angaben über die Quelle zu machen.
Die Button-Lösung regelt die Bestellsituation für den Verbraucher, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt. Der Webshop Betreiber muss den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Der Button, mit dem eine Bestellung abgeschlossen werden kann, muss ausdrücklich mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein.
Es ist immer ratsam einen Haftungsausschluss zu formulieren, um die Haftung für Schäden und Verluste so gering wie möglich zu halten, sie müssen natürlich so formuliert sein, dass sie rechtlich zulässig sind.
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollte nicht als Ersatz für eine professionelle rechtliche Beratung angesehen werden. Es ist immer ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit ihr Webshop gesetzeskonform betrieben werden kann.
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